Hier dürfen Sie bedenkenlos grillen - Tip

Hier dürfen Sie bedenkenlos grillen

Grillspaß auf Balkon und Terrasse

Grillspaß auf Balkon und Terrasse

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Ausgelassene Grillfeste verbinden die einen mit schmackhaften Würstchen, freudigem Gelächter und frischen Salaten. Die anderen denken dabei an Geruchs- und Geräuschbelästigung. Damit Sie stressfrei die Grillsaison verbringen, ist es wichtig zu wissen, wo man eigentlich grillen darf.

Die Rechtslage dazu ist bundesweit nicht einheitlich geklärt, aber es gibt gewisse Grundregeln: So dürfen Sie auf öffentlich ausgewiesenen Grillplätzen problemlos Ihr Grillgut zubereiten. Außerhalb dieser Plätze sollten Sie in der freien Natur davon absehen. Dort besteht nicht nur eine erhöhte Brandgefahr, sondern teilweise drohen ebenfalls Bußgelder von der Polizei. Ob Sie im Park grillen dürfen, hängt von der jeweiligen Anlage ab.Besonders auf Balkon und Terrasse wird gerne gegrillt. Von Rechtswegen ist dies erlaubt, sofern Sie nicht Ihre Nachbarn stören. Zahlreiche Rechtsurteile sind zum Grillen in Wohnsiedlungen ausgesprochen worden. Sie sind sehr unterschiedlich, aber ein Trend ist abzulesen: Einmal bis zweimal im Monat ist das Rösten über der Kohle zumeist möglich. Im Zweifelsfall ist ein Vorabgespräch mit den Nachbarn ratsam. Wer einen etwaigen Stress umgehen möchte und häufiger Grillen möchte, kann zudem den Holzkohlegrill durch einen Elektrogrill oder Gasgrill ersetzen. Von ihnen geht keine Geruchsbelästigung durch Rauch aus. So ist lediglich eine moderater Geräuschpegel zu beachten.
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