Falsche Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln: So täuschen uns die Hersteller

Ob Getreideriegel mit „Calcium zum Aufbau der Knochen“ oder Gemüsereis für Kinder „mit Jod für die geistige Entwicklung“: Lebensmittel, die einen gesundheitlichen Zusatznutzen für die Verbraucher versprechen, sind beliebt. Viele Menschen wollen sich und ihrer Familie mit dem Kauf gesunder Produkte etwas Gutes tun und sind bereit, auch höhere Preise für die Lebensmittel zu zahlen, die eine Verbesserung ihrer Ernährungssituation versprechen. In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen im Jahr 2014 insgesamt 46 Produkte mit gesundheitsbezogenen Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht.
Die EU-Kommission hat insgesamt 229 gesundheitsbezogene Angaben – sogenannte (Health) Claims - zu Vitaminen, Mineralstoffen und Co. zugelassen, mit welchen Lebensmittel beworben werden dürfen.
Für ihren Marktcheck haben die Verbraucherschützer Produkte aus Supermärkten und Discountern wie auch solche aus Reformhäusern und Bioläden unter die Lupe genommen. Die Verbraucherschützer gingen dabei folgenden Fragen nach: Sind noch immer Lebensmittel im Verkauf, die mit verbotenen Claims werben? Wie sind Gesundheitsaussagen auf Kinderlebensmitteln zu bewerten, welche Eltern zum Kauf der Produkte anregen sollen? Sind die genannten und beworbenen Zusätze tatsächlich geeignet, die Ernährungssituation zu verbessern?
Dabei zeigte sich: Noch immer wird häufig getrickst. 40 Prozent der 46 untersuchten Lebensmittel wiesen Gesundheitsversprechen beziehungsweise Claims auf, die nach Vorgaben der EU-Kommission nicht zugelassen sind. Besonders schlecht war das Ergebnis bei den Kinderlebensmitteln: 70 Prozent, das heißt sieben der zehn getesteten Kinderprodukte, wurden mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben, die nicht zulässig sind.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der betroffenen Produkte samt der Erklärung, was die Verbraucherschützer an der Gesundheitsaussage bemängelten.
Die EU-Kommission hat insgesamt 229 gesundheitsbezogene Angaben – sogenannte (Health) Claims - zu Vitaminen, Mineralstoffen und Co. zugelassen, mit welchen Lebensmittel beworben werden dürfen.
Für ihren Marktcheck haben die Verbraucherschützer Produkte aus Supermärkten und Discountern wie auch solche aus Reformhäusern und Bioläden unter die Lupe genommen. Die Verbraucherschützer gingen dabei folgenden Fragen nach: Sind noch immer Lebensmittel im Verkauf, die mit verbotenen Claims werben? Wie sind Gesundheitsaussagen auf Kinderlebensmitteln zu bewerten, welche Eltern zum Kauf der Produkte anregen sollen? Sind die genannten und beworbenen Zusätze tatsächlich geeignet, die Ernährungssituation zu verbessern?
Dabei zeigte sich: Noch immer wird häufig getrickst. 40 Prozent der 46 untersuchten Lebensmittel wiesen Gesundheitsversprechen beziehungsweise Claims auf, die nach Vorgaben der EU-Kommission nicht zugelassen sind. Besonders schlecht war das Ergebnis bei den Kinderlebensmitteln: 70 Prozent, das heißt sieben der zehn getesteten Kinderprodukte, wurden mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben, die nicht zulässig sind.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der betroffenen Produkte samt der Erklärung, was die Verbraucherschützer an der Gesundheitsaussage bemängelten.
© Verbraucherzentrale Hamburg , Fotolia | © momius

Auf der Produktpackung des 'Kinder Beeren Müsli' von Hipp wird mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, die nicht zulässig sind.
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Dieses Foto zeigt den Claim, mit dem der 'Kinder Beeren Müsli' von Hipp beworben wird. Darin steht unter anderem "... enthalten die wertvollen Wachstumsbausteine Eisen, Jod, Zink..." Der Verbraucherschützer bemängelten, dass es zwar 18 zugelassene Claims zu Zink gibt, jedoch keinen einzigen, der einen Zusammenhang zwischen Zink und dem Wachstum bestätigt.
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Bei 'Becel Cuisine Omega-3 Pflanzenöl' bemängelten die Verbraucherschützer eine unzulässige Verstärkung eines erlaubten Claims.
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Becel wirbt mit der Aussage "Für ein gesundes Herz-Kreislaufsystem". Erlaubt ist jedoch nur folgende Aussage: "EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei". Demnach wird ein gesundheitlicher Vorteil durch den Konsum des Produkts suggeriert.
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Auch Bebivita bewirbt sein Kindergericht 'Bunter Gemüsereis mit Erbsen und Putenfleischbällchen' mit einer Aussage, die in der Form nicht erlaubt ist.
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Bei dem Claim "Jod wichtig für die geistige Entwicklung" handelt es sich nämlich um eine unzulässige Verstärkung eines Claims. Erlaubt ist die Aussage "Jod trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei". Außerdem sind gesundheitsbezogene Aussagen zu Nervenzellen für Omega-3 Fettsäuren nicht erlaubt, wie die Verbraucherschutzzentrale erläutert. Damit ist auch die Angabe "mit Omega 3 wichtig für Gehirn- und Nervenzellen" nicht zugelassen.
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Der 'Kleine Entdecker Getreideriegel Apfel-Traube' von Nestlé wirbt mit "Calcium zum Aufbau der Knochen". Diese Werbung legt nahe, dass es sich um ein gesundes Produkt für Kinder handelt, mit dem Eltern ihren Kleinen etwas Gutes tun. Die Verbraucherschützer weisen aber daraufhin, dass dieser Claim verboten werden sollte, weil er davon ablenkt, dass der Riegel 37 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthält. Laut der Ampelkennzeichnung der Food Standard Agency (FSA) gilt ein Zuckergehalt von mehr als 22,5 Gramm pro 100 Gramm als hoch/kritisch.
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Auch bei 'FerdiFuchs Miniwürstchen' kritisieren die Verbraucherschützer die Gesundheitswerbung. Die Würstchen überschreiten mit 24 Gramm Fett pro 100 Gramm nämlich die 'rote Grenze' der Lebensmittelampel. Einen hohen Fettgehalt haben demnach Lebensmittel mit mehr als 17,5 Fett pro 100 Gramm. Somit werde das fettreiche Produkt durch die Gesundheitswerbung zu Unrecht aufgewertet, bemängeln die Verbraucherschützer.
Die Hersteller bewerben das Produkt unter anderem mit folgenden Gesundheitsangaben: "Calcium - wird für die Erhaltung normaler Knochen und Zähne benötigt; Vitamin B6 - trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei; Folsäure - trägt zur Verringerung der Müdigkeit bei".
Die Hersteller bewerben das Produkt unter anderem mit folgenden Gesundheitsangaben: "Calcium - wird für die Erhaltung normaler Knochen und Zähne benötigt; Vitamin B6 - trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei; Folsäure - trägt zur Verringerung der Müdigkeit bei".
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01 09