Aufgetautes wieder einfrieren: Wie gefährlich ist es wirklich?

Tiefgekühlte Himbeere
Dürfen einmal aufgetaute Himbeeren eigentlich wieder eingefroren werden? © deutsche presse agentur

Wann darf man Aufgetautes wieder einfrieren?

Jeder kennt den Hinweis auf den Verpackungen der meisten Tiefkühlprodukte: "Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren". Doch wie genau muss man diesen Hinweis nehmen? Ist es wirklich so gefährlich, aufgetaute Lebensmittel noch einmal einzufrieren?

Dann sollte Aufgetautes direkt verbraucht werden

Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist zum einen die Temperatur, bei der aufgetaute Lebensmittel aufbewahrt werden, zum anderen die Zeit, die sie außerhalb des Gefrierschranks verbringen. Faustregel ist also: Je höher die Temperatur und je länger die Lebensmittel dieser ausgesetzt waren, umso eher sollte man sie nicht wieder einfrieren. Warum? Der Grund dafür sind Mikroorganismen, die sich bei hohen Temperaturen vermehren und die Lebensmittel verderben.

Beim Einfrieren fallen diese Mikroorganismen sozusagen in den Winterschlaf. Sie können sich nicht vermehren - werden aber auch entgegen landläufiger Meinungen nicht abgetötet! Sobald die Temperatur beim Auftauen wieder steigt, erwachen bei Mikroben die Frühlingsgefühle – und sie vermehren sich fleißig! Und das könnte bei Verzehr durchaus zu einer Lebensmittelvergiftung führen.

Ob man Lebensmittel wieder einfrieren darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab

Um das zu verhindern, sollte man tiefgekühlte - insbesondere tierische - Lebensmittel im Kühlschrank auftauen oder direkt in den Topf zum Kochen geben. Da tierische Lebensmittel wie Fleisch und Fisch schnell verderblich sind, sollten sie auch nach dem Auftauen kühl gelagert werden, wenn sie danach wieder eingefroren werden sollen. Waren Fleisch oder Fisch komplett aufgetaut länger als zwei Stunden nicht mehr im Kühlschrank, sollten sie sicherheitshalber nicht mehr wieder eingefroren und auch nicht mehr gegessen werden.

Für alle anderen Lebensmittel gilt: Solange sie keine Veränderungen in Aussehen, Farbe und Geruch aufweisen, können sie wieder eingefroren werden. Fragen Sie sich vor dem Wiedereinfrieren immer: „Würde ich das Lebensmittel jetzt essen oder zubereiten?“ Wenn ja, dann darf es zurück in die Gefriertruhe. Mögliche Verluste der Nährstoffe sowie Veränderungen im Geschmack und Aussehen müssen nach dem Wiedereinfrieren jedoch in Kauf genommen werden.

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